der Conventus Congressmanagement und Marketing GmbH
zur Teilnahme an Kongressen, Tagungen, Symposien und Konferenzen
Anwendungsbereich
Nachfolgende Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmer:innen und der Conventus Congressmanagement und Marketing GmbH, vertreten durch die GeschäftsführerInnen Michaela Görls und Rajko Görls, Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena (im Folgenden: Conventus) als Veranstalter des wirtschaftlichen Teils der 31. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) e. V. Veranstalter des wissenschaftlichen Teils der Veranstaltung ist die Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin e. V, Geschäftsstelle c/o Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH, Carl-Pulfrich-Str. 1, 07745 Jena, Im Folgenden: DGSM, deren AGB ggf. ergänzend Anwendung finden.
Das Vertragsverhältnis bezüglich des wirtschaftlichen Teils der Veranstaltung kommt mit Conventus zustande. Conventus ist dafür Vertragspartner und Leistungserbringer. Hinsichtlich des wissenschaftlichen Teils der Veranstaltung kommt das Vertragsverhältnis mit der DGSM zustande. Conventus ist nicht verantwortlich für die wissenschaftlichen Veranstaltungsangebote.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wurde seitens Conventus ausdrücklich zugestimmt.
Anmeldung/Vertragsschluss
Der/Die Teilnehmer:in meldet sich über das Anmeldeformular auf der Veranstaltungswebsite für die jeweiligen Teile der Veranstaltung an.
Mit Absenden des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars gibt der/die Teilnehmer:in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an den ausgewählten Teilen ab. Die Annahme seitens Conventus erfolgt durch Buchungsbestätigung und Zusendung der Rechnung.
Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Tarifermäßigungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen und deren Nachweis ist unaufgefordert mit der Anmeldung zu senden. Sofern kein gültiger Nachweis erbracht wird, fällt die reguläre Teilnehmergebühr an.
Anmeldungen können von Conventus nur im Rahmen verfügbarer Kapazitäten angenommen werden.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den vom/von der Teilnehmer:in im Anmeldeformular ausgewählten Programmpunkten.
Conventus‘ Leistungspflicht erstreckt sich nur auf solche von dem/der Teilnehmer:in ausgewählten Programmpunkte, für die Conventus im Rahmen des Vertrages Veranstalter ist.
Für die Programmpunkte aus dem wissenschaftlichen Teil der Veranstaltung ist Conventus weder Veranstalter noch Vertragspartner; eine diesbezügliche Leistungspflicht seitens Conventus besteht in diesem Fall nicht, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde.
Teilnahmegebühr
Conventus sendet dem/der Teilnehmer:in im Falle einer kostenpflichtigen Veranstaltung gleichzeitig mit der Anmeldebestätigung eine Rechnung zu. Die Tagungskosten sind in diesem Fall sofort fällig.
Die Teilnahmegebühr setzt sich aus den vom/von der Teilnehmer:in im Anmeldeformular ausgewählten Leistungen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zusammen.
Änderungen der Veranstaltungen
Die Veranstalter sind berechtigt, die Veranstaltung oder Teile der Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere bzw. vergleichbare Inhalte einzusetzen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern, soweit die Änderungen für den/die Teilnehmer:in unerheblich und/oder zumutbar sind.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Ausfall von Referent:innen oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, können die Veranstalter die Veranstaltung oder einzelne Teile der Veranstaltung absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die Leistungspflichten der Parteien; der/die Teilnehmer:in erhält seine bereits geleistete Teilnahmegebühr zurück. Ein Anspruch auf Erstattung der Reise- und/oder Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn derartige Kosten entstehen aufgrund vorsätzlichen und fahrlässigen Verhaltens seitens der Veranstalter. Weitergehende Ansprüche des/der Teilnehmer:in sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs liegende nicht zu vertretene Ereignisse („höhere Gewalt“) entbinden die Veranstalter von der Durchführung der Veranstaltung. Gleiches gilt, wenn Umstände höherer Gewalt bei den Unterbeauftragten der Veranstalter eintreten.
Höhere Gewalt liegt beispielsweise vor bei Streik oder Aussperrungen, Naturkatastrophen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Terror, Unruhen, Aufstand, Demonstrationen, Pandemie, Versagung oder Verzögerung von öffentlichen Genehmigungen oder anderer von den Veranstaltern nicht zu vertretenen Umständen.
Im Falle höherer Gewalt steht den Veranstaltern ein Rücktrittsrecht oder ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu, ohne dass dem/der Teilnehmer:in ein Schadensersatzanspruch zusteht. Conventus erstattet die Teilnahmegebühr dem/der Teilnehmer:in zurück.
Des Weiteren behalten sich die Veranstalter im Falle höherer Gewalt vor, die Veranstaltung oder Teile der Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere bzw. vergleichbare Inhalte einzusetzen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern, soweit die Änderungen für den/die Teilnehmer:in unerheblich und/oder zumutbar sind.
Umbuchung von Leistungen
Der/Die Teilnehmer:in hat die Möglichkeit eine Umbuchung einzelner Leistungen der Veranstaltung vorzunehmen. Werden mehrere Programmpunkte auf einer Rechnung gleichzeitig geändert, gilt dies als eine Umbuchung. Für jede Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR an.
Rücktritt
Der/Die Teilnehmer:in kann bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Conventus. Die Rücktrittserklärung hat in Schrift- oder Textform per Brief, Fax oder E-Mail (registrierung@conventus.de) zu erfolgen. Im Falle des rechtzeitigen Rücktritts wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet und es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR an. Die Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt abzüglich der Bearbeitungsgebühr.
Erklärt der/die Teilnehmer:in seinen/ihren Rücktritt nicht bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn findet keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr statt.
Hotelreservierung, Haftungsausschluss
Conventus ist lediglich Vermittler von Hotelreservierungen und übernimmt dafür keinerlei Haftung. Umbuchungen/Stornierungen sind direkt bei dem Hotel vorzunehmen. Es gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Hotels.
Haftung
Die Veranstalter haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen:
- für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Veranstalter, ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen beruhen
- für Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz.
Für leichte Fahrlässigkeit haften die Veranstalter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Dabei handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung der Veranstalter ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Veranstalter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter:innen, Erfüllungsgehilf:innen oder Mitarbeiter:innen.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des/der Teilnehmer:in beträgt ein Jahr, es sei denn sie beruhen auf einem vorsätzlichen Handeln der gesetzlichen Vertreter:innen der Veranstalter, Ihren Erfüllungsgehilf:innen oder Mitarbeiter:innen. Gleiches gilt für Direktansprüche gegen die vorgenannten Personen.
Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer:innen
Die veranstaltungsbezogenen Vorträge und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von den Veranstaltern des wissenschaftlichen Programms und der jeweiligen Referent:innen vervielfältigt, verbreitet und/oder gewerblich genutzt werden.
Für alle im Zeitraum der Veranstaltung beabsichtigten Film- und Tonmitschnitte muss vorab die Genehmigung der Veranstalter eingeholt werden. Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeit der Vorträge und Dokumentationen übernimmt Conventus keine Haftung.
Bild- und Tonaufnahmen durch Veranstalter/Conventus
Es ist den Veranstaltern, den Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Online- und Printmedien gestattet, Bild- und Tonaufnahmen vom allgemeinen Veranstaltungsgeschehen vorzunehmen und für Berichterstattungen zu nutzen. Teilnehmer:innen oder anderweitig beteiligte Personen willigen in die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, ein. Widerspruch gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die die eigene Person betreffen, ist der Person mitzuteilen, die vor Ort die Bild- oder Tonaufnahmen macht.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
Gerichtsstand im Verkehr mit Unternehmer:innen ist der Sitz von Conventus.
Soweit Übersetzungen dieser AGB angefertigt werden, ist nur die deutsche Version rechtsverbindlich.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG-Abkommen). Soweit gesetzlich zulässig, ist Jena Erfüllungsort für alle Ansprüche.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand vom 24.11.2022.